Vorsicht: Abmahnung
Wie eine private Website 6000.- Euro Kosten verursacht
Der Hessische Rundfunk berichtete im ct magazin.tv über einen Schüler, der von einer englischsprachigen Seite Bilder als free wallpaper heruntergeladen hat. Er dachte, sie wären für die freie Benutzung erlaubt, da auch so auf den Webseiten dafür geworben wurde. Der Schüler hat die Bilder auf seiner Webseite veröffentlicht und hat sich damit eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingehandelt. Die Bildschirmhintergründe waren für den privaten Rechner erlaubt und nicht anders. Urheberrecht ist nationales Recht. D. h. auch wenn die Seite in einem anderen Land ist, bedeutet es nicht automatisch Recht für alle Länder – auch nicht im Internet.Der TV als Real Video - 29.10.2005: http://www.heise.de/ct/tv/artikel/65267
Urheberrecht in der digitalen Welt
http://www.irights.info
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